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Geräteprüfung im Homeoffice

Wer ist verantwortlich?

Das Unternehmen ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4 dazu verpflichtet, den Beschäftigten sichere (und geprüfte) Arbeitsmittel bereitzustellen. Einen Unterschied zwischen der Benutzung von Arbeitsmitteln im Homeoffice oder im Büro gibt es daher nicht.

Es gibt die Variante, die Geräte einer Kontrolle nach BetrSichV und der konkretisierenden TRBS 1201 [2] zu unterziehen. Somit führt der Nutzer selbst die Sichtprüfung durch. Über Fotodokumentation können dann offensichtliche Mängel an die Fachabteilung des Unternehmens gemeldet werden. Die messtechnische Prüffrist verlängert sich bei der Variante um ein Jahr.

Für die Gefährdungsbeurteilung kann in diesem Fall angepasst werden, da die Geräte nun im Homeoffice statt im Büro stehen. 

Auch der Betrieb der Geräte über eine RCD-Steckdosenleiste kann sich positiv auf die Prüffristen auswirken, denn dann ist sichergestellt, dass die Geräte wirklich über einen funktionsfähigen RCD geschützt sind.

Die Durchführung der Prüfung erfolgt mit einer Gefährdungsbeurteilung. Hier genügt es in der Regel aus, die neuen Arbeitsmittel (Laptop, Mehrfach-Steckdose mit RCD, Aktenvernichter etc.) für das Homeoffice geprüft und sicher an die Mitarbeiter auszuhändigen und nach einer gewissen Zeit (ermittelt durch die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens) durch ebenfalls geprüfte Geräte ausgetauscht werden.

Auch eine wiederkehrende Prüfung für Homeoffice-Geräte durch das Unternehmen ist machbar, jedoch vergleichsweise aufwendig und vor allem nicht wirtschaftlich. So müssten die Mitarbeiter an bestimmten Terminen ihre Geräte zur Prüfung bringen oder der Prüfer müsste zu jedem Mitarbeiter einzeln fahren und die Prüfung vor Ort durchführen.

Beide Varianten sind leider kostenintensiv und mit viel Planung in der Umsetzung verbunden. Für eine tragfähige Prüforganisation von Homeoffice-Geräten ist es also wirklich lohnenswert, sich intensive Gedanken zu machen, die durch eine Gefährdungsbeurteilung untermauert werden.

Geräteprüfung im Homeoffice – Elektropraktiker

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