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Geräteprüfung im Homeoffice
Wer ist verantwortlich? Das Unternehmen ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4 dazu verpflichtet, den Beschäftigten sichere (und geprüfte) Arbeitsmittel bereitzustellen. Einen Unterschied zwischen der Benutzung