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    Geräteprüfung im Homeoffice

    Wer ist verantwortlich? Das Unternehmen ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4 dazu verpflichtet, den Beschäftigten sichere (und geprüfte) Arbeitsmittel bereitzustellen. Einen Unterschied zwischen der Benutzung von Arbeitsmitteln im Homeoffice oder im Büro gibt es daher nicht. Es gibt die Variante, die Geräte einer Kontrolle nach BetrSichV und der konkretisierenden TRBS 1201 [2] zu unterziehen. Somit…