Geräteprüfung im Homeoffice
Wer ist verantwortlich? Das Unternehmen ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4 dazu verpflichtet, den Beschäftigten sichere (und geprüfte) Arbeitsmittel bereitzustellen. Einen Unterschied zwischen der Benutzung