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BEG-Förderprogramm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bündelt ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und…

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms lohnt es sich jetzt gut informiert zu sein

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bündelt ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die BEG-Förderung fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen.

Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik Ihres Gebäudes mit 20%

Das gilt für den Austausch oder die Optimierung der bestehenden Beleuchtungssysteme, der Steuerung und Regelungstechnik sowie der Komponenten für ein Energiemanagementsystem zum Zweck der Energieeffizienzsteigerung.

Die Beleuchtungssanierung lohnt sich für Unternehmen und private Einrichtungen daher gleich mehrfach – denn mit dem Umstieg auf LED lassen sich durch das Förderprogramm mit geringen Investitionskosten hohe Energiekosten einsparen.

Auch im Hinblick auf das Verbot von Kompaktleuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen linear und NV-Halogenlampen zum 01.09.2021 sowie der erweiterten Ausphasung von T8 Leuchtstofflampen und weiteren Leuchtmittel ab dem 01.09.2023 kann dies – insbesondere in Anbetracht der steigenden Energiepreise – heute schon sehr lohnend für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Liegenschaften sein.

Wer wird gefördert?

  1. Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  2. Freiberuflich Tätige
  3. Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  4. Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  5. Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  6. Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  7. Eigentümer, Pächter, Mieter

Was wird gefördert?

Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG):

  1. Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem
  2. Voraussetzungen Beleuchtung: Lichtausbeute bei LED-Lichtbandleuchten mind. 140 lm/W, ansonsten 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen und Lichtstromerhalt (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
  3. Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11

Weitere Förderbereiche:
Austausch und Einbau von bspw. außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen, Fenstern, Türen, Dämmung und Heizung

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