Schlagwort: Netzsicherheit
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§14a EnWG: Steuerbare Verbraucher und Netzsicherheit
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber steuerbare Stromverbraucher – also Stromspeicher, Wallbox mit Netzanschluss & Co. – nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) netzdienlich regulieren. Der Netzbetreiber darf damit kurzfristig den Verbrauch einzelner stromintensiver Verbrauchseinrichtungen bis auf 4,2 kW herunterregeln, wenn die Netzsicherheit das erfordert. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Neuanlagen die Möglichkeit zur Regelung bieten.…