Schlagwort: Energiewirtschaftsgesetz

  • §14a EnWG: Steuerbare Verbraucher und Netzsicherheit

    Seit dem 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber steuerbare Stromverbraucher – also Stromspeicher, Wallbox mit Netzanschluss & Co. – nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) netzdienlich regulieren. Der Netzbetreiber darf damit kurzfristig den Verbrauch einzelner stromintensiver Verbrauchseinrichtungen bis auf 4,2 kW herunterregeln, wenn die Netzsicherheit das erfordert. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Neuanlagen die Möglichkeit zur Regelung bieten.…

  • Instandhaltungsarbeiten hinter Messeinrichtung

    Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind zu vermeiden. Die Anlage darf nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen errichtet, erweitert, geändert und instandgehalten werden. Im Hinblick auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49, Abs. 2, Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen nur von einem Installationsunternehmen…